c/o Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR
Egonstraße 21
51061 Köln
Dr. Elke Schlepütz
Telefon: 0221/221-22407
elke.schlepuetz@wasserforum-koeln.de
www.wasserforum-koeln.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wasserschule Köln
§ 1
Anwendungsbereich
Für die Vertragsbeziehungen zwischen dem Wasserforum Köln e.V. als Betreiber der Wasserschule Köln (nachfolgend „Wasserschule“ genannt) und der Einrichtung oder Institution, die mit Personengruppen an Kursen der Wasserschule Köln teilnimmt (nachfolgend „Kunde“ genannt), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden vorbehaltlich einer anderweitigen Erklärung der Wasserschule nicht Gegenstand des Vertrags.
§ 2
Vertragsschluss
2.1 Der Kunde wählt aus den von der Wasserschule auf ihrer Website (www.wasserschule-koeln.de) veröffentlichten Kursangeboten einen für ihn passenden Kurs aus. Diesen Kurs bucht er unter Angabe notwendiger weiterer Informationen, insbesondere zur Anzahl der teilnehmenden Personen, auf der Website der Wasserschule unter Absendung des dort bereit gestellten Buchungsformulars. Die hierbei versandte Erklärung des Kunden ist unverbindlich und eine hierauf von der Wasserschule verschickte automatische Nachricht dient lediglich der Bestätigung, dass die Erklärung des Kunden eingegangen ist.
2.2 Ein Vertrag zwischen dem Kunden sowie der Wasserschule über die Durchführung des vom Kunden ausgewählten Kurses kommt durch die ausdrückliche Bestätigung der Wasserschule in Schriftform oder Textform an den Kunden zustande.
§ 3
Durchführung der Kurse
3.1 Die von der Wasserschule zur Auswahl gestellten Kurse können vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung nur mit den in der jeweiligen Kursbeschreibung ausdrücklich genannten Zielgruppen und unter Berücksichtigung der in der Kursbeschreibung genannten Personenzahlen durchgeführt werden. Im Übrigen führt die Wasserschule den mit dem Kunden vereinbarten Kurs entsprechend den in dem hierzu geschlossenen Vertrag enthaltenen Inhalten durch geschultes Personal durch. Gegenstand eines Kurses ist die Vermittlung von Grundkenntnissen in dem jeweiligen, dem Kurs zugewiesenen Themengebiet. Darüber hinaus gehende Inhalte sind zwischen Kunden und Wasserschule separat abzustimmen.
3.2 Die Wasserschule ist berechtigt, einzelne Leistungen bei Durchführung der Kurse abzuändern oder von den vereinbarten Inhalten eines Kurses abzuweichen, wenn eine solche Abänderung oder Abweichung nach Vertragsschluss notwendig geworden ist und von der Wasserschule nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist. Solche Änderungen oder Abweichungen dürfen nicht wesentlich sein und den inhaltlichen Gesamtzuschnitt des Kurses sowie dessen Gesamtcharakter nicht wesentlich verändern.
3.3 Sollte eine Kursveranstaltung aufgrund der Krankheit eines/einer Referenten*in, einer Unwetterwarnung oder höherer Gewalt ausfallen, so behält sich die Wasserschule das Recht vor, die Veranstaltung ggf. auch kurzfristig abzusagen und, wenn möglich, einen zeitnahen Ersatztermin anzubieten. Geleistete Teilnahmegebühren werden zurückerstattet, soweit die Durchführung eines Ersatztermins nicht möglich ist.
§ 4
Mitwirkungspflichten
4.1 Der Kunde trägt durch eigene von ihm eingesetzte Kräfte, insbesondere begleitende pädagogische Kräfte, dafür Sorge, dass sämtliche Teilnehmer*innen die Hinweise der Wasserschule zur Durchführung eines Kurses, insbesondere Hinweise bzgl. angemessener Kleidung und Sicherheit, befolgen und ferner die Anweisungen der Mitarbeiter*innen der Wasserschule einhalten.
4.2 Die Wasserschule ist berechtigt, einzelne Teilnehmer*innen eines Kurses von der weiteren Teilnahme an diesem Kurs auszuschließen, wenn diese*r Teilnehmer*in trotz Ermahnung die Sicherheit der anderen Teilnehmer*innen beeinträchtigt oder die eigene Sicherheit der/des Teilnehmers/Teilnehmerin (z.B. aufgrund nicht angemessenen Schuhwerks auf dem Klärwerk) nicht gewährleistet werden kann.
§ 5
Zahlungen
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm für die Teilnahme an dem gebuchten Kurs mit der Wasserschule vereinbarte Vergütung zu entrichten. Er erhält hierzu von der Wasserschule eine ordnungsgemäße Rechnung über den geschuldeten Betrag.
5.2 Der Kunde ist zur Erfüllung der von ihm übernommenen Zahlungspflicht nach seiner bei Buchung des Kurses zu treffenden Wahl berechtigt, den von ihm zu leistenden Betrag in bar zu Beginn der Veranstaltung, mittels Überweisung auf ein von der Wasserschule anzugebendes Konto oder bei Bestellung im Internet mittels Kreditkarte zu entrichten. Bei Zahlung mittels Kreditkarte übermittelt der Kunde hierzu die erforderlichen Daten an den von der Wasserschule hierzu eingesetzten Dienstleister, der den geschuldeten Betrag der angegebenen Kreditkarte belastet.
§ 6
Stornierung
Bei Absage der Kursteilnahme durch den Kunden ist die Wasserschule berechtigt, angemessene Stornierungskosten vom Kunden zu verlangen. Diese belaufen sich ab dem 13. Tag bis zum 7. Tag vor Beginn des gebuchten Kurses auf 50 Prozent der vereinbarten Kursgebühren. Ab dem 7. Tag bis zum 3. Tag vor Beginn des gebuchten Kurses belaufen sie sich auf 75 Prozent der vereinbarten Kursgebühren. Bei Stornierung des Kurses ab dem 3. Tag vor Kursbeginn sind sämtliche Kursgebühren zu entrichten.
§ 7
Haftung
7.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Von diesem Haftungsausschluss sind jedoch solche Schadensersatzansprüche ausgenommen, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist, durch die Wasserschule, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ausgenommen von dem Haftungsausschluss sind ferner Ansprüche auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Wasserschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Wasserschule lediglich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, sofern dieser lediglich einfach fahrlässig verursacht worden ist, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.3 Die vorstehend in § 7.1 und § 7.2 vereinbarten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Wasserschule, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
7.4 Von den vorstehenden Regelungen dieses § 7 bleiben solche Vorschriften unberührt, die eine zwingende, verschuldensunabhängige Haftung vorsehen.
§ 8
Schlussbestimmungen
8.1 Auf sämtliche zwischen der Wasserschule und dem Kunden geschlossenen Verträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
8.2 Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, sind für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der Wasserschule und dem Kunden die Gerichte in Köln zuständig.
8.3 Ein zwischen der Wasserschule und dem Kunden geschlossene Vertrag bleibt im Übrigen wirksam, sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten. Anstelle der getroffenen Vereinbarungen treten die gesetzlichen Regelungen.